Freizeit-Unfallbeihilfe

ver.di hat für seine Mitglieder eine Unterstützungseinrichtung gegründet, die bei einem Freizeitunfall eine finanzielle Unterstützung gewähren kann. Für Unfälle, die sich ab dem 01.07.2018 ereignet haben, kann ein Krankenhaustagegeld beantragt werden. Diese Leistung muss direkt im zuständigen ver.di-Bezirk beantragt werden. Die erforderlichen Anträge dazu findet ihr hier.

Der Leistungsumfang im ver.di-Beihilfeverein ist in einer Beihilfeordnung geregelt. Der Antrag zur Unfallmeldung kann hier runtergeladen werden. Bitte auch IMMER die Schweigepflichtentbindung ausfüllen und an den ver.di Bezirk senden.

Beihilfeordnung (gilt ab 01.07.2018)

Unfallmeldung (gilt ab 01.07.2018)

Schweigepflichtentbindung 2018

Es wird ein Unfall-Krankenhaustagegeld gewährt.

Nach 48stündigem vollstationärem Krankenhausaufenthalt wird für jeden Tag der vollstationären Behandlung ein Betrag in Höhe von 25,– € pro Tag für maximal 30 Tage vom Unfalltag an gewährt. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes ist unabhängig von der Höhe des ver.di-Beitrages. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte infolge desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Aufenthalt. Für Aufenthalte in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten wird kein Unfall-Krankenhaustagegeld gewährt.