Lohnsteuerservice

Rückt die jährliche Einkommenssteuererklärung näher, ist schlechte Laune meist programmiert. Rechnungen, Belege, Formulare und Steuerbestimmungen, die man eigentlich gar nicht verstehen möchte, kosten nicht nur wertvolle Freizeit, sondern vor allem Nerven. Die Alternative: der Steuerberater. Der muss allerdings teuer bezahlt werden.
Wer als Arbeitnehmer/in nicht verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben, unterlässt es deshalb meist ganz – und verschenkt dabei oft Geld. Denn: Nur bei abgegebener Steuererklärung ist es möglich, einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen. Und die Chancen dafür stehen meist gar nicht schlecht. Wenn z.B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben wie Altersvorsorgeaufwendungen entstanden sind, ist die Abgabe der Steuerklärung lohnend.

Das Beste: Damit Sie auch wirklich was davon haben, sind die Kosten für die Beratung und Berechnung bereits mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

BITTE BEACHTEN – der ver.di-Lohnsteuerservice darf laut Steuerberatungsgesetz nur eingeschränkt beraten:

Zu folgenden Einnahmen darf beispielsweise beraten werden:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
  • Sonstige Einnahmen (wiederkehrende Bezüge), also Renten und Pensionen
  • Beratung bei Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld)
  • Lohnsteuerermäßigungsverfahren
  • Beratungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Nicht beraten darf der ver.di-Lohnsteuerservice in folgenden Angelegenheiten:

  • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einnahmen aus Gewerbebetrieb (inkl. Photovoltaikanlagen)
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

 

Euere Ansprechpartner…

…entnehmt ihr bitte dem Flyer  unten.

Flyer - Lohnsteuer

Lohnsteuer Checkliste