Schutz durch die Arbeitsrechtsexperten
Wenn es um den Beruf und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Erwerbstätige im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Denn wer könnte den Mitgliedern im Fall der Fälle besser zu Seite stehen als die Arbeits- und Sozialrechtsprofis von Deutschlands versiertestem Anwalt in Fragen des Arbeitnehmerrechts?
Bestens vertreten
Für den ver.di-Rechtsschutz arbeiten spezialisierte Juristinnen und Juristen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH. Jährlich werden diese in ca. 50.000 Verfahren für unsere Mitglieder tätig. Der Rechtsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch in Fragen des Beamtenrechts und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz kompetente fachliche Vertretung.
Kompetent beraten
Der Gang vor den Richterstuhl sollte in einem Streitfall nur die letzte Möglichkeit sein. Deshalb beginnt der Rechtsschutz bei ver.di immer mit einer umfassenden Beratung zum Sachverhalt und möglichen Vorgehen. Wenn sich zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Juristinnen und Juristen für Ihr Recht – wenn nötig, durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.
Übrigens: Rechtsschutz ist Satzungsleistung
Die Durchsetzung und Absicherung von Arbeitnehmerrechten und tarifvertraglichen Regelungen zählen zum „Kerngeschäft“ von ver.di. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist daher eine Leistung, die untrennbar mit der Idee einer solidarischen und starken Gemeinschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden ist. Aus diesem Grund ist sie als Mitgliederleistung in die Satzung der Gewerkschaft aufgenommen worden.
Zur ver.di-Rechtsschutz Seite
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